(Anonymisierte) Unterlagen Klage "kleine 205er" Rheinstetten:
(mit SSL>)
Mein
Widerspruch vom 13.10.2017
Bilder daraus:
2014
2017 Knoten
Leichtsandstr.
2014
2017 Knoten Hauptstr.
2014
2017 Knoten Querspange.
Lärmschutz
Windschiefe Malerei.
2014
2017 Knoten Römerstr.
2014
2017 Knoten Rheinaustr.
Rückblick
2014
2017 Knoten Erschließungstr. Süd.
Eingangsbestätigung
Ablehnung der Stadt und Weiterleitung ans RP
Erste Antwort des RP darauf:
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Meine Mailantwort darauf
Widerspruchsbescheid:
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Klage:
Meine Klage
Vorfahrtsschild
ADFC Diepholz mit Bild und Urteil VG Hannover, 3.5.2012, Az.: 7 A 3917/10
Örtlichkeit
Bild Brunnthal 1
Bild Brunnthal 2
Quelle
der Bilder (Dort verwendeter Bilderdienst wird bald eingestellt)
Urteil des VG München 6.10.2015 – M 23 K 14.5122
Leitsätze des VG Schleswig
bspw. hier unten
Bild Beispiel
Ettlingen
Weiteres Bild Beispiel
Ettlingen
Streitwert
Erste Reaktion/Klageabweisung
Ausführlicher Antrag des RA der Stadt Rheinstetten auf Klageabweisung:
Seite 1
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Seite 3
Meine Antwort darauf
Zur Einzelrichterfrage
Interessantes Fundstück beim Lesen der BNN vom 23.11.2019:
Die CDU Rheinstetten hat, den Inhalt meiner Klage höchstwahrscheinlich nicht
kennend, im Gemeinderat beantragt, den Radfahrern Vorfahrt zu geben mit
Argumenten, die meinen teils sehr ähnlich klingen ;-),
siehe Anlage
zu TOP 9 der Gemeinderatssitzung vom 19.11.2019.
Die Stadt wollte das natürlich nicht, siehe Sitzungsvorlage dazu.
Ergebnis laut Berichterstattung
in den Badischen Neuesten Nachrichten vom 23.11.2019:
"Der Gemeinderat stimmte bei drei Enthaltungen dem Antrag zu – unter dem Vorbehalt, dass sicherheitsrelevante Aspekte genau geprüft und falls erforderlich mit dem Baulastträger nötige Veränderungen geklärt werden."
Meine Reaktion darauf nach Erscheinen des Protokolls zu Monatswechsel Februar/März irgendwann.
Gericht vermutet
daraufhin, die Sache könne schon erledigt sein?
Leider Nein nach
meiner Recherche
... was auch die Anwälte meinen:
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Und noch'n Brief
Meine Antwort
darauf mit einer Zusammenfassung
Am 10. November 2021 gab es nun die mündliche Verhandlung.
Am 3. Dezember 2021 wurde das Urteil mit Az. 4 K 10424/18 zugestellt:
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... und als bisher
nur grob überprüfter Rohtext aus der OCR ...
Kurzum: Ein Erfolg ;-)
Zwar nicht 100% meiner Argumentation folgend, auf § 45 (9) würde ich
mich weniger berufen wollen, aber im Ergebnis richtig.
Leider bzgl. 3. Kreuzung mit Formfehler beim Widerspruch, was dieses
Vz 205 aber nicht rechtlich korrekt macht, ich hoffe es wird freiwillig
auch beseitigt, ohne dass jemand anderes klagen muss.
Beinahe Fristproblem bekommen, ich sollte künftig rechtzeitiger den
Hintern hoch kriegen.
Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.