(Anonymisierte) Unterlagen Klage "kleine 205er" Rheinstetten: (mit SSL)

Mein Widerspruch vom 13.10.2017
Bilder daraus:
2014 2017 Knoten Leichtsandstr.
2014 2017 Knoten Hauptstr.
2014 2017 Knoten Querspange.
Lärmschutz Windschiefe Malerei.
2014 2017 Knoten Römerstr.
2014 2017 Knoten Rheinaustr.
Rückblick
2014 2017 Knoten Erschließungstr. Süd.

Eingangsbestätigung
Ablehnung der Stadt und Weiterleitung ans RP

Erste Antwort des RP darauf:
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Meine Mailantwort darauf

Widerspruchsbescheid:
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Klage:
Meine Klage
Vorfahrtsschild ADFC Diepholz mit Bild und Urteil VG Hannover, 3.5.2012, Az.: 7  A  3917/10
Örtlichkeit
Bild Brunnthal 1
Bild Brunnthal 2
Quelle der Bilder (Dort verwendeter Bilderdienst wird bald eingestellt)
Urteil des VG München 6.10.2015 – M 23 K 14.5122
Leitsätze des VG Schleswig bspw. hier unten
Bild Beispiel Ettlingen
Weiteres Bild Beispiel Ettlingen

Streitwert

Erste Reaktion/Klageabweisung

Ausführlicher Antrag des RA der Stadt Rheinstetten auf Klageabweisung:
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Meine Antwort darauf
Zur Einzelrichterfrage

Interessantes Fundstück beim Lesen der BNN vom 23.11.2019:
Die CDU Rheinstetten hat, den Inhalt meiner Klage höchstwahrscheinlich nicht kennend, im Gemeinderat beantragt, den Radfahrern Vorfahrt zu geben mit Argumenten, die meinen teils sehr ähnlich klingen ;-), siehe Anlage zu TOP 9 der Gemeinderatssitzung vom 19.11.2019. Die Stadt wollte das natürlich nicht, siehe Sitzungsvorlage dazu. Ergebnis laut Berichterstattung in den Badischen Neuesten Nachrichten vom 23.11.2019: "Der Gemeinderat stimmte bei drei Enthaltungen dem Antrag zu – unter dem Vorbehalt, dass sicherheitsrelevante Aspekte genau geprüft und falls erforderlich mit dem Baulastträger nötige Veränderungen geklärt werden."

Meine Reaktion darauf nach Erscheinen des Protokolls zu Monatswechsel Februar/März irgendwann.

Gericht vermutet daraufhin, die Sache könne schon erledigt sein?

Leider Nein nach meiner Recherche
... was auch die Anwälte meinen:
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Und noch'n Brief

Meine Antwort darauf mit einer Zusammenfassung

Am 10. November 2021 gab es nun die mündliche Verhandlung.
Am 3. Dezember 2021 wurde das Urteil mit Az. 4 K 10424/18 zugestellt:
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... und als bisher nur grob überprüfter Rohtext aus der OCR ...

Kurzum: Ein Erfolg ;-)

Zwar nicht 100% meiner Argumentation folgend, auf § 45 (9) würde ich mich weniger berufen wollen, aber im Ergebnis richtig. Leider bzgl. 3. Kreuzung mit Formfehler beim Widerspruch, was dieses Vz 205 aber nicht rechtlich korrekt macht, ich hoffe es wird freiwillig auch beseitigt, ohne dass jemand anderes klagen muss. Beinahe Fristproblem bekommen, ich sollte künftig rechtzeitiger den Hintern hoch kriegen.

Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.