Vor der Kreuzung |
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Anfahrt aus Richtung Karlsruhe kurz vor der Unterführung, Zweirichtungsradweg
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... der unter der Unterführung kuschelig eng wird.
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Keine 1,60 m breit. Was passiert, wenn sich da zwei Radfahrer mit Anhänger begegnen?
Einsicht in die Unterführung oder gar den Gegenverkehr von der anderen Seite
ist praktisch unmöglich ...
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Man hat aber "eingesehen", dass die Unterführung unbefahrbar ist ...
Schiebend wird es aber auch nicht besser ...
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Weiter Richtung Berliner Ring nach der Unterführung. Verschwenkung um einen
Parkplatz herum.
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Eine Radroute zweigt hier ab. Muss hier eigentlich die Benutzungspflicht
nicht wiederholt werden?
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Kreuzung auf der Hinfahrt |
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Kreuzung Berliner Ring aus Richtung Karlsruhe,
Radweg zweifelsfrei straßenbegleitend.
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Die Querung aus Richtung Karlsruhe aus der Nähe. Das Zeichen 205
"Vorfahrt gewähren" gab es offenbar mal im Sonderangebot mit Mengenrabatt ...
Der Berliner Ring hätte bei Ampelausfall keine Vorfahrt.
Vorfahrtstraße ist dann erwartungsgemäß die B3/B36.
Das im Hintergrund sichtbare Schild 240 "gemeinsamer Geh- und Radweg"
hat den Zusatz 1000-31 "Beide Richtungen", beide Fahrtrichtungen sind
durch eine verblasste Leitlinie "getrennt".
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Sicht aus Richtung Berliner Ring, der auf Google und Bing unter Bäumen verdeckte
Weg hat einen auf die Kreuzung zuführenden Abzweig. Fährt man diesen,
hat man das kleine 205 vor der Dreiecksinsel (über den Schaltkästen)
frontal vor sich.
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Die unfallrelevante Richtung. Radweg zweifelsfrei straßenbegleitend.
Das 205 nur von der Seite zu sehen.
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Je näher man kommt, desto seitlicher.
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... bis man es praktisch gar nicht mehr von vorne sieht.
Bei Einfahrt auf die Fahrbahn stünde es auch links, denn der Bordstein ist schon
deutlich vorher abgesenkt.
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Weiter in die Stadt |
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Als Beispiel, dass es in Rastatt auch anders geht eine Kreuzung ohne 205-Invasion.
Dabei zufällig in der Rückschau entdeckt, dass der in die eine Richtung mit
Zeichen 240 "gemeinsamer Geh- und Radweg" und dem Gegenverkehrszusatz
beschilderte Weg in Gegenrichtung mit Zeichen 239 "Gehweg" und Zusatz "Radfahrer
frei" beschildert ist, leicht inkonsistent ... Beschilderung zieht sich so bis
Berliner Ring ab hier.
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Weiter Richtung Stadtmitte. Weg weiter benutzungspflichtig, verlässt aber
die Straße ohne Abfahrmöglichkeit ...
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Wer eigentlich zum Bahnhof wollte, soll wohl durch die Unterführung tragen, ...
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... denn auch nach Wiederfahrbahnkontakt keine Abfahrmöglichkeit zum
Linksabbieger für Autos.
Gegenrichtung nicht mehr Gehweg, Radler frei ...
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Weiterer Verlauf mal gemeinsam (Zweirichtung), ma getrennt (nicht mehr
Zweirichtung?)
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Ende endlich erreicht in Höhe Innenstadt, gewendet und ...
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Rückfahrt |
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... Gegenrichtung ausprobiert, zunächst lange Gehweg, Radfahrer frei.
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... bis kurz vorm Bahnhof ein Schild Benutzungspflicht suggeriert, die Radfahrer
aber um die Ecke bringt ...
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... aber nicht sehr lange.
Bahnhofsvorplatz: Durchfahrt gesperrt mit 250, Zusätz darunter nicht auf Radfahrer
zutreffend. Schlupfloch für die findet man rechts vom 205.
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DOrt geht es auf dem Gehweg vorm Bahnhof weiter.
Richtung Karlsruhe ginge es via B3/B26 dort, wo man den gelben Wegweise im
Hintergrund sieht. Die Radsymbole führen in die Nebenstraße.
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Zurück auf die B3/B36 ginge es hier. Der Wegweiser von eben. Kein Radweg,
auch kein Gehweg Radfahrer frei, ...
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... das bis zur Kreuzung eins vorm Berliner Ring,
dort dann Gehweg, Radfahrer frei. Beiderseits.
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Kreuzung auf der Rückfahrt |
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Die Kreuzung Berliner RIng nochmal auf der Rückfahrt. Geradeaus fehlt die Furt.
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Und ein Blick auf die andere Seite, der Berliner Ring.
Wohlwissend um die enge Unterführung und dem Anerkenntnis der Unbenutzbarkeit
wechsel ich wie immer sicherheitshalber auf die Fahrbahn bis nach der Unterführung.
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